Jährlich rutschen etwa 4000 geschiedene Schweizerinnen in die Altersarmut. Das Bundesgericht möchte dies mit mehreren Änderungen und einer Revision des Scheidungsrechts ändern – doch wie wirksam sind diese Änderungen wirklich? Das und mehr beantworten wir Ihnen im Folgenden. Erfahren Sie mehr
Pro Jahr lassen sich in der Schweiz rund 16.500 Ehepaare scheiden. Jede vierte geschiedene Rentnerin bezieht Ergänzungsleistungen – vor allem, wenn unter dem alten Scheidungsrecht geschieden wurde. Mit dem Vorsorgeausgleich und dem Vorsorgeunterhalt möchte man diese Situation ändern.
Diese Änderungen sollen die Situation nach der Scheidung für viele Rentnerinnen verbessern. Zudem gab es im März 2021 ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil. Worum es dabei geht, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.
Seit März 2021 gibt es keine Faustregeln mehr im Scheidungsrecht. Stattdessen wird nun jeder Fall einzeln geprüft. Eine Faustregel lautete zum Beispiel: Frauen im Alter von 45 Jahren können und müssen nach der Scheidung nicht mehr in den Arbeitsmarkt zurückkehren, wenn die Frau davor seit 15 Jahren nicht mehr gearbeitet hat.
Darüber hinaus gab es bereits in den letzten Jahren einige Anpassungen im Scheidungsrecht. Gemäss Art. 122 ZGB muss der Vorsorgeausgleich zum Zeitpunkt der Scheidungseinreichung erfolgen und nicht nach der Scheidung. Zudem ersetzt das «Schulstufenmodell» die alte 10/16 Regel. Früher galt, dass eine Frau mit einem 10 Jahre alten Kind 50 % arbeiten könne. Wenn das Kind 16 Jahre war, mutete man der Mutter eine Vollbeschäftigung zu. Heute gilt die Eigenversorgungskapazität der Ehepartner. Man muss begründen ,warum eine Vollzeitstelle nicht möglich ist.
Laut einer Studie von Swiss Life wird die „Gender-Pension-Gap“ in absehbarer Zeit trotzdem nicht verschwinden. Was also können Frauen tun, um sich für den Worst Case nach der Scheidung abzusichern? Die beste Absicherung ist es, auch während der Ehe und des Heranwachsens der Kinder möglichst viel zu arbeiten.
Das ist aber natürlich nicht in jedem Fall möglich. Bedenken Sie deshalb auch folgende zwei Punkte:
Hilfreich wäre nach der Scheidung ausserdem eine möglichst gleichberechtigte Aufteilung der Kinderbetreuung. Das wäre zum Beispiel bei einer alternierenden Obhut der Fall, wo Kinder abwechselnd bei Vater und Mutter wohnen. In der Praxis bekommen Männer dazu häufig aber gar nicht die Möglichkeit. Das gemeinsame Sorgerecht wird nur in seltenen Fällen nicht angewendet. Die meisten Gerichte entscheiden sich bei Trennungen für ein traditionelles Familienmodell.