
Wer sein Vermögen selbstbestimmt weitergeben möchte, muss den eigenen Nachlass bereits zu Lebzeiten regeln. Die Nachlassplanung verschafft Klarheit, gibt Sicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten der Hinterbliebenen. Im Folgenden stellen wir Ihnen zwei Vorsorgedokumente vor, die für Unternehmer in der Schweiz besonders wichtig sind. Erfahren Sie mehr
Wussten Sie, dass alle 18 Minuten eine Person in der Schweiz an Demenz erkrankt? Was passiert, wenn Sie plötzlich handlungsunfähig sind? Wer kümmert sich dann zum Beispiel um Ihr Unternehmen und trifft Entscheidungen in Ihrem Sinne? Mit einem Vorsorgeauftrag sichern Sie sich für einen solchen «Worst Case» ab – und bestimmen eine Vertrauensperson, die im Ernstfall einspringt. Ohne einen Vorsorgeauftrag überlassen Sie wichtigen Entscheidungen öffentlichen Institutionen wie die KESB.
Tipp: Sie können jede natürliche, volljährige und geschäftsfähige Person als Vertrauensperson beauftragen – und können in Ihrem Vorsorgeauftrag auch mehrere Personen bevollmächtigen. Häufig sind die eigenen Kinder eine gute Wahl. Aber auch der Ehepartner, ein Anwalt, Treuhänder, Berater oder gar ein Verein ist möglich.
Wichtig: Ohne Testament wird der Nachlass gemäss den gesetzlichen Quoten auf die Nachkommen verteilt. Wer mit dieser gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, muss unbedingt ein Testament (oder einen Erbvertrag) verfassen.