Möchten Sie im Alter beruflich kürzertreten, eine Frühpensionierung kommt aber aus finanzieller Sicht nicht in Frage?
Hier stellen wir Ihnen eine Variante vor, wie Sie sich schrittweise aus dem Berufsleben zurück- ziehen können und dennoch keine finanziellen Einschränkungen haben. Erfahren Sie mehr
Die Möglichkeit, sich frühzeitig ab 58 pensionieren zu lassen, ist eine feine Sache! Man hat mehr Zeit für die Familie und seine Hobbies – und muss damit nicht bis ins höhere Alter warten. Das bringt allerdings eine finanzielle Herausforderung mit sich, die nur wenige stemmen können. Doch was, wenn Sie eine Frühpensionierung anstreben, Ihnen aber die finanzielle Rückendeckung fehlt?
Ist die vollständige Frühpensionierung aus finanzieller Sicht nicht möglich, bietet sich eine Teilpens-ionierung an, durch die Sie sich schrittweise aus dem Berufsleben zurückziehen. Diese Variante ist für fast jeden geeignet, da sie individuell angepasst werden kann.
Da es keine allgemeingültige Regelung hierzu gibt, richten sich die Bestimmungen nach der jewei-ligen Pensionskasse. Daneben gibt es ein paar Rahmenbedingungen und Unterschiede, die sich nach dem Kanton richten. So müssen die Regelungen für eine Teilpensionierung zum einen bei der Pensionskasse fest geregelt sein und zum anderen beim jeweiligen Steueramt bekannt sein.
Grundsätzlich müssen die Bezüge aus der Pensionskasse in ihrer Höhe der Verringerung Ihres Be-schäftigungsgrades entsprechen. Dieser wiederum muss analog dem Lohn um 20-30% reduziert werden – und zwar dauerhaft. Dabei ist eine spätere Erhöhung nicht mehr möglich. Weitere Senk-
ungen des Beschäftigungsgrades und des Lohns können jeweils mit einer Frist von 6-12 Monaten erfolgen. Vor dem Pensionseintritt muss der Beschäftigungsgrad bei 20-30% liegen und es sind während dieser Zeit 2-3 Teilkapitalbezüge erlaubt. Meist bleibt ein Teil des Guthabens aus der Pen- sionskasse übrig und wird dann als Rente bezogen.
Wenn Sie Ihr Arbeitspensum vor Erreichen des regulären Renteneintrittsalters kürzen, hat das eine Kürzung der Rente zur Folge. Durch einen freiwilligen Pensionskasseneinkauf können Sie dem aller- dings entgegenwirken.
Zunächst ist es natürlich offensichtlich, dass Sie durch eine schrittweise Teilpensionierung Steuern sparen können. Sie beziehen zwei- bis dreimal Teilbeträge aus Ihrem Pensionskassenguthaben und sparen dadurch die zukünftigen Steuern für diese Beträge. Je nach Kanton können das nicht
ganz unerhebliche Summen sein.